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Eine verlässliche Sachverhaltsabklärung braucht kein Misstrauen, sondern Methode.

Sachverhaltsabklärung durch praktizierte Unmittelbarkeit

Unser Konzept steht für einen Paradigmenwechsel in der Sozialinspektion: Weg von einer rein repressiven Kontrolle, hin zu einer sozialverträglichen, aufsuchenden Sachverhaltsermittlung. Die objektive Abklärung der Wohn- und Lebensverhältnisse – sei es bei Intake, Revision oder unklaren Sachverhalten – erfolgt bei uns stets unmittelbar, sachlich, empathisch und transparent.

Unsere Terminologie und Haltung prägen die Praxis – mit folgenden Schwerpunkten:

Unser Ansatz

Wir verbinden die klassische Sachverhaltsabklärung mit einer sozialarbeiterischen Perspektive. Anstatt den Fokus ausschliesslich auf die Missbrauchsbekämpfung zu richten, erfassen wir komplexe Lebenslagen differenziert und ganzheitlich. Dies ermöglicht es uns, unrechtmässigen Leistungsbezug rechtssicher abzuklären und gleichzeitig die rechtmässige Existenzsicherung zu gewährleisten. Durch diesen erweiterten Blickwinkel werden verdeckte Hilfsbedarfe, Gefährdungen oder Verwahrlosungstendenzen frühzeitig im Abklärungsprozess aufgedeckt und dokumentiert.

Zweckmässigkeit neu definiert

Erfolg wird nicht nur am Nachweis von Missbrauch gemessen. Auch eine verbesserte fachliche Einschätzung der Lebensumstände und die Prävention stehen im Mittelpunkt. Das Interesse an den Lebensumständen der Klientinnen und Klienten ist Teil der externen Prävention.

Einfühlungsvermögen und Wertschätzung

Wir stellen einen respektvollen und empathischen Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenslagen in den Mittelpunkt. Ziel ist eine sozialverträgliche Leistungsabklärung, die individuelle Situationen berücksichtigt und Belastungen für Betroffene minimiert. Dabei sind Sorgfalt, Rücksichtnahme und besonderer Respekt vor kulturellen und religiösen Sitten zentral.

Unmittelbares Vorgehen

Durch ein proaktives, aufsuchendes Vorgehen und die damit verbundene Unmittelbarkeit der Sachverhaltsabklärung werden individuelle Lebenslagen besser verstanden. So können Unklarheiten und Hinweise auf unrechtmässigen Bezug meist erfolgreich geklärt werden. Diese Haltung fördert die Zusammenarbeit und Transparenz zwischen allen Beteiligten.

Konsequente Verhältnismässigkeit

Wir legen grössten Wert auf eine abgestufte Vorgehensweise, bei welcher zunächst die mildesten und angemessensten Mittel gewählt werden. Deshalb setzen wir vorrangig bewusst auf die unmittelbarste Form der Sachverhaltsabklärung: einen Hausbesuch mit persönlichem Gespräch. Betroffene erhalten so die Möglichkeit, Sachverhalte im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht selbst aufzuklären.

Entlastung und Stärkung der Sozialarbeitenden

Sozialarbeitende werden durch praxisnahe Unterstützung und die Entlastung von Rollenkonflikten gestärkt. Dadurch können sie sich gezielt auf die Beratung und Integration der Klientinnen und Klienten konzentrieren.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit

Sozialdienste und Sozialbehörden können den Unterstützungsbedarf individuell, modular und flexibel an ihre internen Bedürfnisse und Strukturen anpassen.

Zentrale Qualitätsstandards im Zeichen der Unmittelbarkeit

Die Qualitätsstandards von SOWATCH vereinen die klassische Missbrauchsbekämpfung mit unserem methodischen Ansatz der „praktizierten Unmittelbarkeit“. Das Zusammenspiel aus Prävention, verhältnismässiger Kontrolle und ethischer Reflexion ermöglicht es uns, Sachverhalte objektiv und proaktiv zu klären. Wir schaffen für Sozialbehörden eine belastbare Faktenlage für allfällige Massnahmen oder Sanktionen, garantieren durch unsere sozialarbeiterische Perspektive jedoch stets die Wahrung der Rechte und Würde der Betroffenen. Dabei richten wir uns nach den kantonalen Vorgaben, den SKOS-Empfehlungen und bewährten sozialarbeiterischen Praxiskonzepten.

Bereich Qualitätsstandard / Massnahme (SOWATCH-Ansatz) Zielsetzung
Prävention Transparente Aufklärung über Rechte und Pflichten; proaktive Kommunikation der aufsuchenden Vorgehensweise. Vertrauensbasis schaffen, Bewusstseinsbildung, präventive Wirkung durch externes Interesse an den Lebensumständen.
Fallführung & Entlastung Standardisierte, objektive und rechtssichere Abklärungsprozesse (bei Intake, Revision, unklaren Sachverhalten); klare Schnittstellen zur Behörde. Lückenlose Nachvollziehbarkeit, Fehlervermeidung, gezielte Entlastung der Sozialarbeitenden von Rollenkonflikten.
Sachverhaltsabklärung (Sensor-Funktion) Unmittelbares, aufsuchendes Vorgehen (vorrangig durch Hausbesuche); Erfassung komplexer Lebenslagen durch geschultes Fachpersonal. Objektive Plausibilisierung, Aufdeckung von Missbrauch sowie frühzeitige Identifikation von Gefährdungen und Hilfebedarf.
Entscheidungsgrundlage Bereitstellung einer belastbaren, rechtssicheren Faktenlage als Grundlage für behördliche Entscheide (z.B. Leistungskürzungen, Rückerstattungen, Strafanzeigen). Gewährleistung der rechtmässigen Existenzsicherung, konsequenter Schutz öffentlicher Mittel.
Struktur & Ressourcen Zuzug spezialisierter Fachkräfte mit sozialarbeiterischer Perspektive; flexibler und modularer Einsatz nach individuellem Bedarf der Behörde. Hohe Abklärungsqualität, Vermeidung von Betriebsblindheit, Erweiterung der behördlichen Handlungsfähigkeit.
Datenschutz & Verhältnismässigkeit Konsequente Einhaltung der Verhältnismässigkeit (Fokus auf persönliches Gespräch als mildestes Mittel); sozialverträgliche Abklärung unter Respektierung kultureller Sitten. Schutz der Grundrechte und Privatsphäre, Minimierung der Belastung für Betroffene.
Transparenz & Kommunikation Empathische, wertschätzende Kommunikation auf Augenhöhe; Einbezug der Betroffenen zur Klärung der Situation im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht. Förderung der Zusammenarbeit, Deeskalation, Akzeptanz, Prävention von Stigmatisierung.