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Eine verlässliche Sachverhaltsabklärung in der Sozialhilfe braucht kein Misstrauen, sondern Methode.

Das SOWATCH-Konzept: Sachverhaltsabklärung durch praktizierte Unmittelbarkeit

Unser Konzept steht für einen Paradigmenwechsel in der Sozialinspektion: Weg von einer rein repressiven Kontrolle, hin zu einer sozialverträglichen, aufsuchenden Sachverhaltsermittlung. Die Sachverhaltsermittlung erfolgt unmittelbar, objektiv, empathisch und transparent.

Unsere Terminologie und Haltung prägen die Praxis – mit folgenden Schwerpunkten:

Vom Kontrolleur zum Sensor

SOWATCH integriert sozialarbeiterische Aspekte in die Inspektion. Der Sozialinspektor ist nicht nur Abklärer von unrechtmässigem Bezug und Missbrauch, sondern erkennt auch frühzeitig Verwahrlosung, Gefährdung und Unterstützungsbedarf. Hausbesuche dienen dazu, komplexe Lebenslagen zu erfassen und die Grundversorgung zu sichern.

Zweckmässigkeit neu definiert

Erfolg wird nicht nur am Nachweis von Missbrauch gemessen. Auch eine verbesserte fachliche Einschätzung der Lebensumstände und die Prävention stehen im Mittelpunkt. Das Interesse an den Lebensumständen der Klientinnen und Klienten ist Teil der externen Prävention.

Einfühlungsvermögen und Wertschätzung

Wir stellen einen respektvollen und empathischen Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenslagen in den Mittelpunkt. Ziel ist eine sozialverträgliche Leistungsabklärung, die individuelle Situationen berücksichtigt und Belastungen für Betroffene minimiert. Hausbesuche werden sorgfältig und rücksichtsvoll geplant, mit besonderem Respekt vor kulturellen und religiösen Sitten.

Unmittelbares Vorgehen

Durch ein proaktives, aufsuchendes Vorgehen und die damit verbundene Unmittelbarkeit der Sachverhaltsabklärung werden individuelle Lebenslagen besser verstanden. So können Unklarheiten und Hinweise auf unrechtmässigen Bezug meist erfolgreich geklärt werden. Diese Haltung fördert die Zusammenarbeit und Transparenz zwischen allen Beteiligten.

Verhältnismässigkeit

Bei der Sachverhalts- und Leistungsabklärung gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit: Zunächst werden die mildesten und angemessensten Mittel gewählt. Betroffene erhalten die Möglichkeit, Sachverhalte im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht selbst aufzuklären.

Entlastung und Stärkung der Sozialarbeitenden

Sozialarbeitende werden durch praxisnahe Unterstützung und die Entlastung von Rollenkonflikten gestärkt. Dadurch können sie sich gezielt auf die Beratung und Integration der Klientinnen und Klienten konzentrieren.

Objektive Dokumentation und Datensicherheit

Alle Feststellungen werden objektiv dokumentiert und in einem strukturierten Bericht als Entscheidungsgrundlage für die Sozialbehörde zusammengefasst. Wir nutzen sichere Kanäle und gewährleisten höchste Datensicherheit.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit

Sozialdienste und Sozialbehörden können den Unterstützungsbedarf individuell, modular und flexibel an ihre internen Bedürfnisse und Strukturen anpassen.

Interne Prävention

  • Erfahrungsaustausch
  • Sensibilisierung für Fallführung
  • Juristischer Fachsupport
  • Schulung

Externe Prävention

  • Externe Kommunikation (Medien)
  • Wirkung Hausbesuche
  • Proaktive Klienten-Information
  • Interesse an den Lebensumständen

Interne Abklärung

  • Fall- und Situationsanalyse
  • Strategie der fallführenden Person
  • Unterstützung bei Anhörungen Sachverhalt
  • Dossier-Kontrolle LAK

Externe Abklärung

  • Prekäre Wohnverhältnisse
  • Spezifische Fragestellungen
  • Vorort-Abklärungen
  • Augenscheine